Seniorennachmittag beim Altenwerk St. Josef / Vortrag Rechtzeitig vorsorgen mit Vollmacht und Verfügung

Am 14.11.2019 waren Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Landratsamtes Donau-Ries zu Gast beim Altenwerk St. Josef.
Vor überaus vielen Zuhörern begrüßte Frau Drescher, Vorsitzende des Altenwerks St. Josef, Herrn Johann Braun und Herrn Bischof zum Vortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung.
Der Vortrag war in zwei Teile konzipiert. Zuerst referierte Herr Bischof über den Ablauf eines Betreuungsverfahrens mit Erstellung eines Sozialberichtes durch die Betreuungsstelle, Betreuungsgutachten durch den Facharzt und der anschließenden Anhörung des Betroffenen durch einen Richter. In erster Linie komme für die Führung einer Betreuung der nächste Angehörige, ein Verwandter oder eine andere enge Bezugsperson in Frage. Ein Berufsbetreuer werde nur dann bestellt, wenn kein geeigneter ehrenamtlicher Betreuer gefunden wird. Dem Wunsch des Betroffenen komme immer besondere Bedeutung zu.
Herr Braun informierte zu Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Die Anwesenden erfuhren, dass es möglich ist, vorzusorgen, falls man infolge von Unfall, Krankheit, Sucht und Alter nicht mehr für sich selbst entscheiden kann. Den Zuhörern wurde ans Herz gelegt, rechtzeitig für eine Vorsorgevollmacht zu sorgen, damit im eingetretenen Fall davon Gebrauch gemacht werden kann. Der Referent wies ausdrücklich darauf hin, dass zwischen Eheleuten keine automatische, rechtliche Vertretungsbefugnis besteht.
Auch wies er auf eine Broschüre des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz hin, welche im Internet unter www.justiz.bayern.de abrufbar oder im Buchhandel erhältlich ist.
Der Abschluss einer Betreuungsverfügung empfiehlt sich für Personen, die keine Vertrauensperson für eine rechtliche Betreuung nach ihren Wünschen finden oder haben.
In einer Patientenverfügung kann der Betroffene schriftlich im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung festhalten, Vorher sollte mit dem Hausarzt oder einem anderen Arzt des Vertrauens ausführlich gesprochen werden. Auch sollte die Verfügung alle 1 bis 2 Jahre erneut bestätigt werden.
Der Referent wies darauf hin, dass das hiesige Amtsgericht, Notare und auch die Betreuungsstelle des Landratsamtes weitere Informationen zu Vollmacht und Verfügung geben könnten. Zum Schluss machte Herr Braun deutlich, wie wichtig es ist, für beide Bereiche vorzusorgen, damit viel Leid bei Betroffenen und Angehörigen vermieden werden könne.
Nach diesem ausgesprochen wichtigen und interessanten Vortrag dankte Frau Drescher den Referenten. Sie lud noch vor der Verabschiedung die Gäste zum Adventnachmittag am 05.12.19 um 14:00 Uhr ein.
Frieda Drescher / Bilder Dietlinde Richter